Gesetzlich Krankenversicherte

Wer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung. Zunächst werden bis zu drei sogenannte psychotherapeutische Sprechstunden durchgeführt. Diese dienen zur ersten Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, und zur Empfehlung hilfreicher Maßnahmen. Liegt eine krankheitswertige psychische Störung vor, dann können bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen stattfinden. Hier prüfen Patientin und Therapeutin, ob "die Chemie stimmt", es wird Diagnostik durchgeführt und ein Behandlungsplan erstellt. Danach wird bei der Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie von 12 oder 24 Sitzungen oder für eine Langzeittherapie von 60 Sitzungen beantragt. Für den oder die gesetzlich Versicherte fallen keine Kosten an. Es reicht, die Versichertenkarte mitzubringen.

Gesetzlich krankenversicherte im Hausarzt- und facharztprogramm der aok und der Bosch BKK

Die Praxis Dr. Leopold nimmt teil am Facharztprogramm PNP (Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie) der AOK und der Bosch BKK. Wer in Baden-Württemberg wohnt, bei der AOK oder der Bosch BKK versichert und im Hausarzt- und im Facharztprogramm eingeschrieben ist, kann mit einer Überweisung des Hausarztes Psychotherapie in Anspruch nehmen. Zwar ist die Arztwahl beschränkt auf jene Fachärzte, die am Facharztprogramm teilnehmen. Jedoch fällt das oben beschriebene Antragsverfahren weg. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das PNP-Facharztprogramm es besonders schwer oder komplex erkrankten traumatisierten Personen ermöglicht, die Therapie über die üblichen 60 Sitzungen hinaus fortzuführen. Dies ist besonders hilfreich, um eine Chronifizierung oder einen stationären Aufenthalt zu verhindern.

privatversicherte und selbstzahler

Für Privatversicherte und Selbstzahler richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Beispielsweise kostet eine Einheit von 50 Minuten Verhaltenstherapie laut GOÄ je nach Schwierigkeit der Behandlung bis zu 153,00 Euro. Abhängig von den Vertragsbedingungen kann es sein, dass die private Krankenversicherung oder die Beihilfe die Behandlungskosten nicht in voller Höhe übernimmt. Dann muss der Patient die Differenz selbst begleichen.

 

Bitte beachten Sie: Die Hypnosetherapie und die Yager-Therapie sind reine Selbstzahlerleistungen. Hierfür wird eine separate Honorarvereinbarung abgeschlossen. Das Honorar für 50 Minuten beträgt 220,00 Euro. Diese Kosten können nicht mit den privaten Krankenkassen und nicht mit der Beihilfe abgerechnet werden. Die Bezahlung erfolgt zum Ende der Sitzung bar oder bequem per Kartenzahlung.

nach arbeitsunfällen: versicherte der berufsgenossenschaften

Die Praxis Dr. Leopold nimmt am Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) teil. Personen, die nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten eine psychische Traumafolgestörung entwickelt haben, können zu Lasten der Berufsgenossenschaft (BG) traumaspezifische Psychotherapie erhalten. Hierfür ist eine Überweisung des Durchgangsarztes (D-Arzt) erforderlich. Das Honorar wird direkt mit der BG abgerechnet.