Gesetzlich Krankenversicherte

Wer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung. Zunächst werden bis zu drei sogenannte psychotherapeutische Sprechstunden durchgeführt. Diese dienen zur ersten Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, und zur Empfehlung hilfreicher Maßnahmen. Liegt eine krankheitswertige psychische Störung vor, dann können bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen stattfinden. Hier prüfen Patientin und Therapeutin, ob "die Chemie stimmt", es wird Diagnostik durchgeführt und ein Behandlungsplan erstellt. Danach wird bei der Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie von 12 oder 24 Sitzungen oder für eine Langzeittherapie von 60 Sitzungen beantragt. Für den oder die gesetzlich Versicherte fallen keine Kosten an. Es reicht, die Versichertenkarte mitzubringen.

Gesetzlich krankenversicherte im Hausarzt- und facharztprogramm der aok

Die Praxis Dr. Leopold nimmt teil am Facharztprogramm PNP (Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie) der AOK. Wer in Baden-Württemberg wohnt, bei der AOK versichert und im Hausarzt- und im Facharztprogramm eingeschrieben ist, kann mit einer Überweisung des Hausarztes Psychotherapie in Anspruch nehmen. Zwar ist die Arztwahl beschränkt auf jene Fachärzte, die am Facharztprogramm teilnehmen. Jedoch fällt das oben beschriebene Antragsverfahren weg. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das PNP-Facharztprogramm es besonders schwer oder komplex erkrankten traumatisierten Personen ermöglicht, die Therapie über die üblichen 60 Sitzungen hinaus fortzuführen. Dies ist besonders hilfreich, um eine Chronifizierung oder einen stationären Aufenthalt zu verhindern.

privatversicherte und selbstzahler

Bitte beachten Sie: Personen, die über die Beihilfe versichert sind, kann ich leider nicht mehr behandeln. Die überbordende Bürokratie würde zuviel Zeit in Anspruch nehmen, die dann nicht mehr für Patientengespräche zur Verfügung stünde.

 

Für Selbstzahler richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Beispielsweise kostet eine Einheit von 50 Minuten Verhaltenstherapie laut GOÄ je nach Schwierigkeit der Behandlung bis zu 153,00 Euro. Selbstzahlerleistungen werden direkt nach der Sitzung in bar oder bequem per Kartenzahlung beglichen.

 

Die Hypnosetherapie und die Yager-Therapie sind reine Selbstzahlerleistungen. Hierfür wird eine separate Honorarvereinbarung abgeschlossen. Das Honorar für 50 Minuten beträgt 220,00 Euro. Diese Kosten können nicht mit den privaten Krankenkassen und nicht mit der Beihilfe abgerechnet werden. Die Bezahlung erfolgt zum Ende der Sitzung bar oder bequem per Kartenzahlung.

nach arbeitsunfällen: versicherte der berufsgenossenschaften

Die Praxis Dr. Leopold nimmt am Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) teil. Personen, die nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten eine psychische Traumafolgestörung entwickelt haben, können zu Lasten der Berufsgenossenschaft (BG) traumaspezifische Psychotherapie erhalten. Hierfür ist eine Überweisung des Durchgangsarztes (D-Arzt) erforderlich. Das Honorar wird direkt mit der BG abgerechnet.

Nach belastenden Einsätzen: Polizeibeamte

Polizeibeamte haben berufsbedingt ein erhöhtes Risiko, Traumafolgestörungen zu entwickeln. Die Praxis Dr. Leopold nimmt über das Innenministerium am Psychotherapeutenmodell der Polizei Baden-Württemberg teil. Damit können Polizeibeamte nach belastenden Einsätzen eine zeitnahe spezielle psychotraumatologische Behandlung erhalten.