Eine medizinische Grundversorgung für alle wird über die gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht. Das ist eine gute Sache. Sie ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuch (SGB-V) geregelt. Dort heißt es: "ausreichende" Behandlung. "Ausreichend" ist Schulnote Vier. Für eine ausreichende Behandlung kommt die Gemeinschaft aller Beitragszahler auf. Das, was die Gemeinschaft tragen kann, ist begrenzt. Deshalb müssen bestimmte Leistungen privat bezahlt werden.
In meiner Privatpraxis biete ich zwei Therapiemethoden an, die über die "ausreichende" Kassenleistung hinausgehen: Klinische Hypnose und der Yager-Code. Beide Therapien wirken oft schneller als die kassenfinanzierte Richtlinien-Psychotherapie. Wichtig ist, dass Hypnosetherapie und die Yager-Therapie fachkundig durchgeführt werden. Dann sind sie sicher, effizient und ethisch.
Hier finden Sie seriöse Informationen über klinische Hypnose und den Yager-Code: https://hypnose-bei-karlsruhe.de
Bitte beachten Sie: Wenn die Praxis überfüllt ist, können zeitweise keine Neupatienten mehr aufgenommen werden.
Falls Termine frei sind, werden diese ausschließlich nach telefonischer Ersteinschätzung vergeben.
Daher führt eine Kontaktaufnahme per E-Mail, Fax oder Brief nicht zu einem Termin.
Die telefonische Sprechzeit ist Montags von 10.00 bis 11.30 Uhr.