Privatpraxis für Klinische Hypnose

Dr. Leopold Privatpraxis für Klinische Hypnose
Dr. Leopold Privatpraxis für Klinische Hypnose

Klinische Hypnose: Sicher, ethisch, wirksam.

Private Zusatzleistung für Menschen mit klarem Ziel.

In meiner Privatpraxis biete ich für Selbstzahler zwei Therapiemethoden an, die über die "ausreichende" Kassenleistung hinausgehen: Die Klinische Hypnose und den Yager-Code. Beide Therapien wirken oft schneller als die kassenfinanzierte Richtlinien-Psychotherapie. Wichtig ist, dass Hypnosetherapie und die Yager-Therapie fachkundig durchgeführt werden. Dann sind sie sicher, effizient und ethisch.

 

Hier finden Sie seriöse Informationen über klinische Hypnose und den Yager-Code: https://hypnose-bei-karlsruhe.de

privatversicherte und selbstzahler

Personen, die über die Beihilfe versichert sind, können in der Praxis Dr. Leopold eine psychotherapeutische Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie erhalten. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Beispielsweise kostet eine Einheit von 50 Minuten Verhaltenstherapie laut GOÄ je nach Schwierigkeit der Behandlung bis zu 153,00 Euro.

nach arbeitsunfällen: versicherte der berufsgenossenschaften

Die Praxis Dr. Leopold nimmt am Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) teil. Personen, die nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten eine psychische Traumafolgestörung entwickelt haben, können zu Lasten der Berufsgenossenschaft (BG) traumaspezifische Psychotherapie erhalten. Hierfür ist eine Überweisung des Durchgangsarztes (D-Arzt) erforderlich. Das Honorar wird gemäß UV-GOÄ direkt mit der BG abgerechnet.

nach belastenden einsätzen: behandlung von polizeibeamten

Polizeibeamte haben berufsbedingt ein erhöhtes Risiko, Traumafolgestörungen zu entwickeln. Die Praxis Dr. Leopold nimmt über das Innenministerium am Psychotherapeutenmodell der Polizei Baden-Württemberg teil. Damit können Polizeibeamte nach belastenden Einsätzen eine zeitnahe spezielle psychotraumatologische Behandlung erhalten. Hierfür ist eine Überweisung vom Polizeiärztlichen Dienst erforderlich. Das Honorar wird direkt mit der Heilfürsorgestelle der Polizei abgerechnet.

sprechzeiten der privatpraxis

Die Sprechzeiten der Privatpraxis sind Mittwoch, Donnerstag und Freitag, Uhrzeiten nach Vereinbarung.