In meiner Privatpraxis biete ich für Selbstzahler zwei Therapiemethoden an, die über die "ausreichende" Kassenleistung hinausgehen: Die Klinische Hypnose und den Yager-Code. Beide Therapien wirken oft schneller als die kassenfinanzierte Richtlinien-Psychotherapie. Wichtig ist, dass Hypnosetherapie und die Yager-Therapie fachkundig durchgeführt werden. Dann sind sie sicher, effizient und ethisch.
Hier finden Sie seriöse Informationen über klinische Hypnose und den Yager-Code: https://hypnose-bei-karlsruhe.de
Personen, die über die Beihilfe versichert sind, können in der Praxis Dr. Leopold eine psychotherapeutische Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie erhalten. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Beispielsweise kostet eine Einheit von 50 Minuten Verhaltenstherapie laut GOÄ je nach Schwierigkeit der Behandlung bis zu 153,00 Euro.
Die Praxis Dr. Leopold nimmt am Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) teil. Personen, die nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten eine psychische Traumafolgestörung entwickelt haben, können zu Lasten der Berufsgenossenschaft (BG) traumaspezifische Psychotherapie erhalten. Hierfür ist eine Überweisung des Durchgangsarztes (D-Arzt) erforderlich. Das Honorar wird gemäß UV-GOÄ direkt mit der BG abgerechnet.
Polizeibeamte haben berufsbedingt ein erhöhtes Risiko, Traumafolgestörungen zu entwickeln. Die Praxis Dr. Leopold nimmt über das Innenministerium am Psychotherapeutenmodell der Polizei Baden-Württemberg teil. Damit können Polizeibeamte nach belastenden Einsätzen eine zeitnahe spezielle psychotraumatologische Behandlung erhalten. Hierfür ist eine Überweisung vom Polizeiärztlichen Dienst erforderlich. Das Honorar wird direkt mit der Heilfürsorgestelle der Polizei abgerechnet.
Die Sprechzeiten der Privatpraxis sind Mittwoch, Donnerstag und Freitag, Uhrzeiten nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie: Wenn die Praxis überfüllt ist, können zeitweise keine Neupatienten mehr aufgenommen werden.
Falls Termine frei sind, werden diese ausschließlich nach telefonischer Ersteinschätzung vergeben.
Daher führt eine Kontaktaufnahme per E-Mail, Fax oder Brief nicht zu einem Termin.
Die telefonische Sprechzeit ist Montags von 10.00 bis 11.30 Uhr.